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Diese Informationen richten sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger gemäss Kollektivanlagegesetz (KAG).
Definition: Was ist ein qualifizierter Anleger?
Das Zielpublikum sind in der Schweiz wohnhafte Personen, die gemäss Kollektivanlagengesetz (KAG) als qualifizierte Anleger gelten. Dies sind z.B. vermögende Privatpersonen, die zum Zeitpunkt des Erwerbs direkt oder indirekt über Finanzanlagen von mindestens 2 Mio. CHF verfügen, oder Anleger, die mit einem unab- hängigen Vermögensverwalter einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag abgeschlossen haben, der den anerkannten Richtlinien einer Branchenorganisation entspricht und der dem GwG (Geldwäschereigesetz) unterstellt ist, sowie Banken, Effektenhändler, Fondsleitungen, beaufsichtigte Versicherungseinrichtungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie, Unternehmen mit professioneller Tresorerie.
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